These 1

Eine neue Krankenhausplanung muss her!

Schluss mit einer eher „verwaltenden“ besitzstandswahrenden und allein auf die Bettenzahl ausgerichteten Landeskrankenhausplanung! Ein Nebeneinander von ambulanter Medizin und stationärer Krankenhausversorgung ist nicht mehr zeitgemäß. Wir schöpfen die gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten sektorenübergreifender Versorgung über ein sogenanntes „Landesgremium“ nach SGB V voll aus.
Grundlage 1 einer künftigen modernen Landeskrankenhausplanung ist eine sektorenübergreifende Gesamtstrategie. Als Bemessungsgrundlage haben „Planbetten“ ausgedient. Jetzt geht es um die Ermittlung und Fortschreibung des tatsächlichen Versorgungsbedarfes der Bevölkerung.
Grundlage 2 einer künftigen modernen Landeskrankenhausplanung sind die Trends: Digitalisierung, Spezialisierung und Ambulantisierung von Krankenhausleistungen.
Grundlage 3 ist die aktive Einbeziehung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte über ihre Kassenärztliche Vereinigung als Interessensvertretung.
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