These 4

Die Krankenhäuser durch mehr Einfluss des Bundes finanzieren und strukturieren!

Das System der dualen Finanzierung wird reformiert. Bislang werden die Investitionsmittel zum Vorhalten von Krankenhäusern durch die Bundeslän-der sichergestellt. Das Bundesland steht hier in der gesetzlichen Pflicht. Der laufende Betrieb hingegen ist sicherzustellen über auskömmliche Personal- und Sachmittel, finanziert durch die Krankenkassen über die Fallpauschalen (DRG’s). Der Bund steht in der Pflicht, über den „Krankenhausstrukturfonds“ sowie mit dem „Digital-Pakt“ nach „Krankenhauszukunftsgesetz“ zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.
So treiben wir Strukturveränderungen und Innovationen voran. Bremen nimmt überfällige nachhaltige Strukturveränderungen vor. Hierzu evaluieren wir: Struktur und Ausstattung von Fachbereichen? Anzahl der Kliniken? Zuschnitt sprich medizinisches Portfolio der Häuser?Fachkräftebedarfe in nahezu allen medizinischen und medizinnahen Be-rufen? – All dies wollen wir im Interesse einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren medizinischen Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger auf den Prüfstand stellen.
Der Bund ist aufgefordert, sich für die künftige Finanzierung der Kliniken noch stärker zu engagieren. Hierzu braucht es eine deutliche Erhöhung von Finanzmitteln im Rahmen des „Krankenhausstrukturfonds“. Im Gegenzug ist das Setzen eines Gesamtrahmens für die deutsche Krankenhauslandschaft denkbar.
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