Kluge Investitionen in Bremer Kliniken

Wie ist die Lage in Bremen?

Unserem Bundesland fehlt eine Gesamtstrategie für Gesundheit, Medizin und Pflege. Die Krankenhausplanung findet eher „verwaltend“ statt und ist von Besitzstandswahrung geprägt. 

Entscheidungsgrundlage bleibt die Beibehaltung von Bettenzahlen. Seit 30 Jahren unterbleiben Strukturveränderungen, ein deutschlandweit einzigartiges Versäumnis. In allen anderen Bundesländern, auch in vergleichbaren Großstädten, gab und gibt es Strukturveränderungen, um eben nicht nur auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen, sondern auch auf medizinisch bedingten Fortschritt reagieren zu können. Seit 15 Jahren sind die gesetzlich vorgesehenen Landesinvestitionsmittel für Krankenhäuser im Bundesland Bremen deutlich unzureichend. Der Finanzbedarf für die Kliniken liegt bei 613 Millionen Euro, der jährliche Mindestbedarf zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs beträgt 90 Millionen Euro. Tatsächlich bewilligt werden jährlich jedoch nur 36 bis 38 Millionen Euro. Der kommunale Klinikverbund Gesundheit Nord erzielt seit über 14 Jahren hohe Defizite und hat durch den Haushaltsgesetzgeber Defizit-Ausgleiche in Höhe von ca. 600 Millionen Euro erhalten. 

Zudem konstatieren wir zwei Auffälligkeiten: Alle vier frei-gemeinnützigen Kliniken in der Stadtgemeinde Bremen (St.-Joseph-Stift, DIAKO, Rot Kreuz Krankenhaus, Roland Klinik) werden seit 15 bis 25 Jahren durch die gleichen Personen in den Geschäftsführungen vertreten. Und mit dem Standort Bremerhaven-Reinkenheide arbeitet im Bundesland ein kommunales Krankenhaus seit vielen Jahren wirtschaftlich erfolgreich mit guter Qualität und hoher Patientenzufriedenheit.

Krankenhausfälle und Verweildauer

Trend 2006 - 2019
Somatik
weniger Fälle - kürzere Verweildauer
von 2006 – 2019
1.240 Krankenhaustage je 1.000 Versichertenjahre
von 7,5 Tagen Verweildauer auf 6,2 Tage
Senkung
17,6%
Psychische Erkrankungen
mehr Fälle - längere Verweildauer
von 2006 – 2019
359 Krankenhaustage je 1.000 Versichertenjahre
von 22,2 Tage Verweildauer auf 24,9 Tage
Anstieg
12,4%

Unsere Thesen zu den Kliniken

Die Krankenhäuser durch mehr Einfluss des Bundes finanzieren und strukturieren!

Das System der dualen Finanzierung wird reformiert. Bislang werden die Investitionsmittel zum Vorhalten von Krankenhäusern durch die Bundeslän-der sichergestellt. Das Bundesland steht hier in der gesetzlichen Pflicht. Der laufende Betrieb hingegen ist sicherzustellen über auskömmliche Personal- und Sachmittel, finanziert durch die Krankenkassen über die Fallpauschalen (DRG’s). Der Bund steht in der Pflicht, über den „Krankenhausstrukturfonds“ sowie mit dem „Digital-Pakt“ nach „Krankenhauszukunftsgesetz“ zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.
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